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Oft gestellte Fragen, |
Wann
darf ein Werksangehöriger seinen Wagen verkaufen? |
Das Jahr ist bei Jahreswagen
nur 9 Monate und bei gebrauchten Geschäftswagen 6 Monaten lang! Solange muss der WA
nämlich seinen ab Werk gekauften Jahreswagen behalten, bevor er sich von ihm trennen
darf.
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Kann ich Geschäftswagen vom Werksangehörige kaufen ? |
Geschäftswagen sind Fahrzeuge
die im VW-Werk gefahren wurden und können auch von WA gekauft werden. Das Angebot ist
aber leider nur sehr gering und daher auch sehr schnell vergriffen.
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Werden
auch Fahrzeuge mit Automatikgetriebe angeboten? |
Wenn Sie ein Modell mit
Automatik-Getriebe kaufen möchten auch solche sind in geringer
Stückzahl als Jahreswagen vorhanden.
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Wie
erfolgt die Bezahlung? |
Die Bezahlung erfolgt in der
Regel in bar (wer gibt sein Auto schon weg, ohne das Geld dafür bekommen zu haben?).
Manche WA sind auch bereit, das gute Stück gegen einen Landesbank- Scheck
oder einen Bank bestätigten Scheck einzutauschen.
Fragen Sie Ihre Hausbank oder Sparkasse!
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Wie
kann ich sicher sein, keinen EU-Import zu kaufen? |
EU-Importe können Sie daran
erkennen, dass im Service-Heft nicht der Auslieferungs-Stempel des VW-Werkes ist, sondern
der eines (ausländischen) Händlers; sind meist auch einfacher ausgestattet (z. B. nur 1
Airbag). EU-Importe kommen bei uns so gut wie nicht vor.
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Wie sieht
es nach dem Kauf mit der Gewährleistung aus? |
Die Gewährleistung wird automatisch auf den Zweit-Besitzer übertragen.
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Wo erhalte ich Kaufvertrag-Vordrucke? |
Vordrucke erhalten Sie auf dieser Seite
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Kann ich
die Mehrwertsteuer ausgewiesen bekommen? |
Dies ist nicht möglich, da der
Verkäufer diese ans Finanzamt abführen müsste.
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VW bringt ein neues Modell raus, wann kann ich es auf dem
Jahreswagenmarkt erwerben? |
Neue Modelle / oder Modelle mit
neuen Motoren kommen als Jahreswagen etwa 10-12 Monate nach Markteinführung ins Angebot..
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Wie viel
kostet ein Jahreswagen? |
Der Werksangehörige bekommt ab Werk ca. 15%-17% Rabatt. Die Differenz
zwischen dem günstigeren WA-Preis und der UVP muss der WA zusätzlich
versteuern.
Da jeder WA "seinen" Preis selbst bestimmt, sind Abweichungen möglich.
Die Preise sind aber meist mit Verhandlungsbasis, dass bedeutet das Sie
natürlich den Preis auch noch aushandeln können.
Aber bedenken Sie, das hohe Preisnachlässe nicht immer möglich sind und
der WA bei zu niedrigen Preisangeboten misstrauisch wird und das
Fahrzeug nicht verkauft.
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Benötige
ich zur Überführung rote Kennzeichen? |
Sie benötigen >kein< Überführungskennzeichen (rotes
Nummernschild)! Sie nehmen Ihr Auto mit den vorhandenen Kennzeichen mit
und geben diese beim Ummelden bei Ihrer Zulassungsstelle ab.
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Wie ist
mein frisch erworbener Jahreswagen bei der Überführung versichert? |
Solange das Fahrzeug noch nicht umgemeldet ist, fahren Sie noch
mit dem Versicherungs-Schutz des Vorbesitzers. Bei Schäden
regelt die "alte" Versicherung noch den Schaden, Sie müssen dem
Vorbesitzer die Mehrbeiträge für die Höherstufung erstatten.
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Kann ich
einen Vorvertrag abschließen? |
Vorverträge sind auch möglich. Sie zahlen einen Betrag an und
holen das Auto später gegen Zahlung des Restbetrages ab.
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Vorbestellung?
Trotz großer Auswahl, konnte ich meinen Traumwagen nicht finden. |
Sie können auch Ihr Traum-Auto vorbestellen: Sie sagen uns, was
für ein Modell in welcher Ausstattung Sie in etwa einem Jahr
haben möchten, wir suchen einen WA, der hierzu bereit ist, und
der vereinbart mit Ihnen alles weitere; gilt allerdings nur für
Fahrzeuge bis ca. DM 60.000 Listen-Preis.
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Wer
sind Werksangehörige (WA)? |
WA sind (in diesem Fall) Beschäftigte oder ehem. Beschäftigte der
VW-Werke, welche berechtigt sind, VW- und Audi-Modelle zu
Vorzugsbedingungen zu erwerben. |